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Videosprechstunde-DS-GVO

Datenschutz in der Videosprechstunde – Was muss beachtet werden?

Egal ob wegen der aktuellen Corona-Pandemie oder aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung: Immer mehr Ärzte setzen auf Videosprechstunden! Auch bei Patienten findet diese neue Art der Sprechstunde immer mehr Zuspruch.

Aber auch hier gilt: Datenschutz und Patientengeheimnis müssen ebenso eingehalten werden, wie bei einer herkömmlichen Sprechstunde.

Hier die wichtigsten Punkte, die für eine Durchführung beachtet werden müssen:

  • Es dürfen nur Applikations- und Streaming-Server innerhalb der EU genutzt werden
  • Es ist eine Peer-to-Peer-Verbindung (Rechner zu Rechner) einzusetzen. Metadaten (Strukturierte Daten) dürfen nur maximal 3 Monate aufbewahrt werden.
  • Während des gesamten Übertragungsprozess müssen sämtliche Inhalte End-to-End verschlüsselt werden (Siehe dazu: technische Richtlinie TR-02102 des BSI)
  • Der Patient muss vor der Sprechstunde eine entsprechende Einverständniserklärung hierzu unterschreiben.

Werden diese Eckdaten beachtet, kann die Videosprechstunde DSGVO-konform stattfinden.